AGB

Marion´s Fellpflege - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

 

Alle Pflegebehandlungen an Tieren werden bei Marions Fellpflege nach Maßgabe dieser AGB und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.

 

§ 2 Mitwirkungspflichten / Haftung des Auftraggebers

 

(1) Behandlungen finden ausschließlich nach Terminvereinbarung statt. Sollte der Auftraggeber verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit der Termin neu vergeben werden kann. Anderenfalls behält sich Marions Fellpflege die Geltendmachung von Schadenersatz ausdrücklich vor (§ 642 BGB).

 

(2) Das Tier muss zeitnah nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher/telefonischer Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.

 

(3) Der Auftraggeber versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die in einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten, dass eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und dass das Tier über einen aktuell gültigen Impfschutz verfügt. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, bestehende Allergien des Tieres mitzuteilen.


§ 3 Erkrankung während der Behandlung

 

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird ein verfügbarer Tierarzt eingeschaltet, oder eine Tierklinik aufgesucht. Die hierfür anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen. Für Schäden, oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann Marions Fellpflege nicht haftbar gemacht werden. Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.


 

§ 4 Fälligkeit der Bezahlung / Preise

 

(1) Die Bezahlung der Behandlungskosten ist bei Abholung des Tieres sofort in bar fällig.

 

(2) Die Preise ergeben sich aus der mündlichen Beratung, der individuellen Behandlung und der Kooperationsbereitschaft des Tieres. Eine Orientierung kann der Homepage unter der Rubrik „Unser Service“ entnommen werden.

 

§ 5 Haftung von Marions Fellpflege

 

(1) Marions Fellpflege haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Marions Fellpflege oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Marions Fellpflege nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Marions Fellpflege den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Liegt kein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) vor, so bestimmt sich die Haftung wegen Garantie und Arglist nach § 639 BGB. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1, 2 oder 3 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.


(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.


(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Marions Fellpflege ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 6 Datenschutz

 

(1) Marions Fellpflege veröffentlicht gelegentlich Bilder ihrer Arbeit zum Zwecke der Werbung auf ihrer Internetpräsenz, sowie auf ihren Social Media Kanälen. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, informiert er Marions Fellpflege kurz in geeigneter Weise. Bereits veröffentlichte Bilder werden daraufhin umgehend wieder entfernt.

 

(2) Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere BDSG und DSGVO) werden Kundendaten erhoben und nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfristen gelöscht.

 

§ 7 Nacherfüllung

 

Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung noch in den Räumlichkeiten von Marions Fellpflege auf Behandlungsmängel zu untersuchen. Sollten Mängel vorhanden sein, werden diese unmittelbar korrigiert. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

 


 

§ 8 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.


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